Mit der Verordnung (EU) 2023/988, die ab 13. Dezember 2024 gilt, wurde ein umfassendes Regelwerk eingeführt, das die bislang gültige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) ablöst. Diese Neuregelung betrifft alle Produkthersteller und -importeure innerhalb der Europäischen Union und hat das Ziel, die Sicherheit der Verbraucher*innen weiter zu erhöhen. Für die Textil- und Bekleidungsbranche bedeutet…